Litfaßsäulen

Stadt Hohenems

Für das Anbringen von Plakaten an den städtischen Litfaßsäulen gelten folgende Richtlinien 

 

  1. Die Anbringung der Plakate erfolgt ausschließlich durch die Fa. Heinz Zimmermann im Auftrag der Tourismus & Stadtmarketing Hohenems GmbH. 
  2. Die Plakate sind bei der Tourismus & Stadtmarketing Hohenems GmbH, Schweizer Straße 10, 6845 Hohenems, abzugeben. 
  3. Pro Veranstaltung ist jeweils nur die Abgabe von einem Plakat je Litfaßsäule gestattet.

    Standorte Litfaßsäulen Hohenems

    • Eisdiele Nussbaumer
    • Raffeisen Bank
    • Einbahn bei der WTS
    • Stadion Herrenried
    • Hauptschule Herrenried
    • Ecke Nibelungenstraße – Konrad Renn Straße
    • Postparkplatz Graf Maximilian Straße
    • Lustenauer Straße Busbucht auf Höhe Millöckerstraße
    • Lustenauer Straße gegenüber Busbucht
    • Abzweigung Markus-Sittikus-Straße zur Tennishalle
    • Markus-Sittikus-Straße beim Jugendtreffpunkt
    • Stadtpolizei Hohenems  

  4. Plakate von Veranstaltungen, die in Hohenems stattfinden, haben gegenüber Veranstaltungen, die außerhalb stattfinden, Vorrang. Dies betrifft sowohl die Annahme der Plakate, als auch die Platzierung an den Säulen. 
  5. Auf den Litfaßsäulen werden maximal A1-Flächen (Hochformat 594 x 841 mm) vergeben. Die Tarife sind unabhängig von der Plakatgröße bis A1 einheitlich. Daher ergeben sich folgende Tarife (Stand an Littfaßsäulen per 01.01.2012 ist 12 Stück) inklusive 20 % MwSt.
    12 Stück Veranstaltungen außerhalb Hohenems € 7,20 pro Stück gesamt  € 86,40
    12 Stück Veranstaltungen in Hohenems € 5,40 pro Stück gesamt € 64,80 

  6. Alle bis Montag, 12 Uhr abgegebenen Plakate werden bis spätestens Mittwoch derselben Woche angebracht und bleiben bis zum Ablauf der Veranstaltung aufgehängt. Die Plakatierungsdauer beträgt grundsätzlich zwei Wochen. 
  7. Handelt es sich um eine Veranstaltungsreihe (mehrere Termine, die mit einem Plakat angekündigt werden) so gelten ebenfalls dieselben Richtlinien, wie oben angeführt. Die maximale Plakatierungsdauer ist daher zwei bis drei Wochen. 
  8. Für Beschädigung von Plakaten durch Dritte wird seitens der Tourismus & Stadtmarketing Hohenems GmbH keine Haftung übernommen. 
  9. Auf die Anbringung von Plakaten besteht kein Rechtsanspruch. 
  10. Die Anbringung von Plakaten außerhalb der von der Stadt Hohenems dafür vorgesehenen Litfaßsäulen ist untersagt. 
  11. Die eigenmächtige Anbringung von Plakaten ist untersagt. Werden solche Plakate entdeckt, werden diese auf Kosten des Veranstalters, welcher auf den Plakaten ausgewiesen ist, entfernt. 
  12. Die Fa. Heinz Zimmermann ist dafür verantwortlich, dass die Littfaßsäulen ständig in gepflegtem Zustand sind. Insbesondere müssen Plakate, die sich teilweise lösen umgehend wieder entsprechend angebracht werden. Plakate, die unberechtigt angebracht wurden dürfen von der Fa. Zimmermann entfernt werden. Die Kosten dafür stellt die Fa. Zimmermann direkt dem verursachenden Veranstalter in Rechnung.

    Quelle: Stadt Hohenems

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